Der Beitrag untersucht zunächst die Ursachen für eine bisherige Unterrepräsentanz männlicher Opfer bei der völkerstrafrechtlichen Verfolgung von sexualisierter Kriegsgewalt und analysiert die verschiedenen Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt an Männern und Jungen. Anschließend wird die Rechtsprechung internationaler Strafgerichtshöfe dahingehend untersucht, ob und inwieweit sich geschlechtsspezifische Verfolgungspraktiken nachweisen lassen, welche Ursachen sie haben und welche Anforderungen an ein geschlechtergerechtes Völkerstrafrecht zu stellen sind. Dabei wird festgestellt, dass trotz zahlreicher positiver Entwicklungen, sexuelle Gewalt gegen Männer und Jungen in jüngsten Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nicht hinreichend untersucht wurden. Der Artikel kommt zu dem Schluss, dass die in Friedenszeiten herrschenden Geschlechterverhältnisse sowie diskriminierende Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität in erster Linie dafür verantwortlich sind, dass sexuelle Gewalt gegen Männer zur gezielten Demütigung von Opfern genutzt wird und dies angegangen werden muss.
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