Das humanitäre Völkerrecht ist von dem Spannungsfeld zwischen dem Prinzip der Humanität und der militärischen Notwendigkeit dominiert. Die Kodifizierung dieser Rechtsordnung hat zum Verbot solcher Waffengattungen geführt, die überflüssige und unötige Leiden verursachen. Auch im Syrienkreig konnte sich die Staatengemeinschaft bislang nur darauf einingen, Syrien zur Aufgabe seiner Chemiewaffenrüstung zu verpflichten. Wie stark die Ausstrahlung des humanitär-völkerrechtlichen Prinzips der Humanität auch auf das Friedensrecht ist, wird an dem ILC-Projekt der 'Protection of Persons in the Event of Disasters' deutlich, wo der Zugang zu den Opfern von Katastrophen nach dem Modell geformt wurde, das die humanitäre Hilfe in Konflikten regelt.
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