Der Beitrag untersucht Funktion, Voraussetzungen und Umfang von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzungen des Gewaltverbots mit Blick auf die Frage, ob die Feststellung und realisierung derartiger Ansprüche über ihre Wiedergutmachungsfunktion hinaus eine friedenskonsolidierende Wirkung nach dem Ende des Konflikts entfalten können. Damit wird ein Bezug zu den Debatten über die Bedeutung und Konturen des ius post bellum als einem Rechtsregime der Friedenskonsolidierung nach bewaffneten Konflikten hergestellt. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Entscheidung der Eritrea-Ethiopia Claims Commission (EECC), die Äthiopien wegen der Verletzung des Gewaltverbots durch Eritrea während des eritreisch-äthiopischen Krieges von 1998 bis 2000 Schadensersatz zubilligte. Da es sich um eine der wenigen völkerrechtlichen Entscheindungen, in denen ein derartiger Anspruch gewährt wurde, handelt und die EECC zu zentralen Fragen des Gewaltverbots und der Staatenverantwortlichkeit Stellung nahm, dürfte die Entscheidung zu einem wichtigen Bezugspunkt für die weitere Entwicklung dieser Rechtsgebiete werden. Der Beitrag entwickelt die These, dass die Entscheidungen der EECC zur dogmatischen Weiterentwicklung des ius post bellum beitragen, dass die konkrete Auswirkung auf die Post-Konfliktsituation in Äthiopien und Eritrea aufgrund der Besonderheiten beider Staaten bislang jedoch minimal geblieben ist.
By entering this website, you consent to the use of technologies, such as cookies and analytics, to customise content, advertising and provide social media features. This will be used to analyse traffic to the website, allowing us to understand visitor preferences and improving our services. Learn more